ausstand-Verzeichnis
Unter Aufsicht des Ministeriums fuer oeffentliche Sicherheit der
Volksrepublik China
Zur Beachtung
1. Das Hausstand-Verzeichnis hat die Aufgabe, den Status eines Einwohners und dessen Familienmitglieder zu ermitteln. Es ist die Grundlage fuer Untersuchungen und Pruefungen der Meldebehoerde. Im Falle einer solchen Untersuchung und Pruefung muss der Haushaltsvorstand auf eigene Initiative das Hausstand-Verzeichnis vorlegen.
2. Das Hausstand-Verzeichnis muss vom Haushaltsvorstand sorgfaeltig aufbewahrt werden. Keinerlei Aenderung, Weitergabe und Ueberlassung ist erlaubt. Der Verlust des Hausstand-Verzeichnisses muss umgehend der Meldebehoerde angezeigt werden.
3. Erfassungen im Hausstand-Verzeichnis duerfen nur von der Meldebehoerde vorgenommen werden. Keine anderen Behoerden oder Personen haben die Erlaubnis, hier Eintragungen vorzunehmen.
4. Jeglicher Zuwachs oder Abgang von Familienmitgliedern im Hausstand oder jegliche Aenderung von Eintragungen muessen durch Anzeige bei der Meldebehoerde im Hausstand-Verzeichnis vorgenommen werden.
5. Wenn die ganze Familie aus dem rechtlichen Gebiet des Wohnorts wegzieht, muss das Hausstand-Verzeichnis an die Meldebehoerde zur Loeschung zurueckgegeben werden.
Erfassung von Adressenaenderungen
Wohnorterfassung
Erfassungsdatum: XX/XX/XX
Erfassungsbeamter. Erfassungsdatum: mm/dd/yy